Herzlich willkommen auf Quali-Prüf-AKR,
dem Portal für Qualifizierte Prüfstellen gemäß Stellungnahme des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) zur Alkali-Richtlinie 2013, Stand 2019, zur Verfügung gestellt vom BÜV BauPro e. V.
Auf dieser Plattform registrieren sich Prüfstellen (Laboratorien), die sich aktuell den freiwilligen Qualifizierungsmaßnahmen gemäß vorgenannter Stellungnahme unterzogen haben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier zugänglichen Informationen in Form einer Selbsterklärung sind ausschließlich die teilnehmenden Laboratorien selbst verantwortlich. Der BÜV BauPro e.V. als Portalbetreiber stellt ausschließlich die elektronische Infrastruktur für interessierte Prüfstellen zur Verfügung. Er lädt weder Daten hoch noch löscht er Daten in Bezug auf die Prüfstellen.
Nachweise der Qualifizierten Prüfstellen
Es wird ausschließlich ein standardisierter Nachweis über die jüngste Teilnahme der Prüfstelle an Vergleichsversuchen zu den Prüfverfahren gemäß Verfahrensbeschreibung als Anlage zur DAfStb-Stellungnahme hochgeladen. Die Vergleichsversuche werden einmal jährlich angeboten.
Nach drei aufeinanderfolgenden Teilnahmen am Vergleichsversuch zur Nebelkammer wird den Labors die Streckung des Teilnahmeintervalls auf 2 Jahre gewährt (im Nachweis vermerkt).
Passende Qualifizierte Prüfstellen finden
Als Bauherr, Hersteller oder Verwender von Gesteinskörnungen oder Beton suchen Sie eine qualifizierte AKR-Prüfstelle? – Hier finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Firmendaten von Labors und die von diesen zuletzt selbständig und eigenverantwortlich hochgeladenen Nachweise über die Qualifikation gemäß vorgenannter Stellungnahme.
Prüfstellen müssen nicht für alle Prüfungen nach Richtlinie bzw. Stellungnahme qualifiziert sein. Lesen Sie daher die Nachweise der Prüfstellen unter Berücksichtigung Ihrer Belange für die richtige Auswahl:
- nach Anhang A (Petrographie von Flint und Opalsandstein)
- nach Anhang A.7 (reaktionsfähiger Flint)
- nach Anhang B.2 (Schnellprüfverfahren)
- nach Anhang B.3 (Nebelkammerversuch)
- nach Anhang C (60°C-Beton-Versuch)
In der Regel finden die Vergleichsversuche zur Nachweisführung in der ersten Jahreshälfte eines jeden Jahres statt. An einer Prüfung interessierte Baustoffproduzenten fragen bitte im Zweifel auch bei den Labors direkt nach den jüngsten Nachweisen. Nur auf dieser bilateralen Basis können Sie eventuelle Aufträge erteilen.