Die eigene Prüfstelle registrieren

Sie betreiben eine qualifizierte Prüfstelle gemäß Stellungnahme des DAfStb zur Alkalirichtlinie und möchten sie auf Quali-Prüf-AKR in Form einer Selbstauskunft registrieren? – Hier können Sie die eigenverantwortliche Bereitstellung Ihrer Firmendaten und des Nachweises als PDF-Datei starten. Nach erfolgter Registrierung werden die dabei von Ihnen angegebenen Daten als Kontaktdaten Ihrer Prüfstelle hochgeladen und online sichtbar starten.

Die Nachweise können vom 01.03. bis zum 31.05 eines jeden Jahres hochgeladen und aktualisiert werden. Außerhalb dieses Zeitraums wenden Sie sich mit Löschungs- und Hochladewünschen bitte direkt an den Bundesüberwachungs­verband Bauprodukte e. V..

(Mit der Registrierung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre erhobenen Daten ausschließlich zur anlassbezogenen Überprüfung Ihrer Nutzungsberechtigung gespeichert werden. – Bitte bei der Registrierung anklicken).


1. Ihre Firmendaten:

2. Ihr aktueller Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Vergleichsversuchen, ausgestellt von der Materialprüfanstalt Schleswig-Holstein*

PDF-Datei
(*=Pflichtfelder)

DISCLAMER / Nutzungsbedingungen

Die Teilnahme an dem Qualifizierungsverfahren für Prüfstellen mittels Vergleichsversuchen gemäß Stellungnahme des DAfStb zur Alkalirichtlinie ist freiwillig. Daher ist auch die eigenverantwortliche Registrierung mit den beschriebenen Nachweisen Qualifizierter Prüfstellen in Form einer Selbstauskunft freiwillig. Der Portal-Betreiber übernimmt daher keine Gewähr für die präsentierten Daten oder Folgen aus deren unmittelbarer Nutzung. Er stellt lediglich mit angemessenem Aufwand sicher, dass das Portal weitestgehend uneingeschränkt und sicher zur Verfügung steht. Werden von Dritten mit sich hier präsentierenden Prüfstellen Verträge oder sonstige Vereinbarungen geschlossen, so können diese nicht auf den hier präsentierten Daten basieren, und somit keine Regressansprüche gegen den Portal-Betreiber gerichtet werden. Da die Selbstauskunft samt Datenerzeugung auf diesem Portal durch die Prüfstellen erfolgt, und dieses freiwillig ist, besteht keinerlei Rechtsanspruch der das Portal nutzenden Prüfstellen an den Betreiber. Aktuelle Nachweise werden den Prüfstellen zu einem festen Datum ("Alkaliwoche", meist im ersten Quartal eines Jahres) ausgehändigt. Dann sind die Nachweise im Zeitraum Februar bis Mai eines Jahres im Portal zu aktualisieren. Mitte April erhalten alle registrierten Stellen einmalig eine automatische Erinnerung, ihren neuen Nachweis hochzuladen. Außerhalb des genannten Zeitfensters ist das hochladen nicht vorgesehen. Der Betreiber löscht weder eine Prüfstelle noch deren Daten selbsttätig. Lediglich nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch eine Prüfstelle, verbunden mit deren Anzeige der Beendigung ihrer Selbstauskunft ist eine absichtliche Löschung durch den Portalbetreiber möglich. Nach der Erstregistrierung und jeweils am Ende der jährlichen Aktualisierungsfrist für die Nachweise werden die Nutzer separat zur Entrichtung eines lediglich Kosten deckenden Beitrags für die Pflege und Wartung des Portals in Höhe von 50,- € aufgefordert. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten.

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